
AGB
AGB – Veranstaltungstechnik und Vermietung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, Dienstleistungsverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der area-sound GmbH und ihren Kunden im Bereich Veranstaltungstechnik, Vermietung und technischer Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der area-sound GmbH, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Übergabe der Mietgegenstände zustande. Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage gültig.
3. Leistungen der area-sound GmbH
Die area-sound GmbH stellt Veranstaltungstechnik, Zubehör und Dienstleistungen wie Aufbau, Abbau, Betreuung und technische Planung zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
4. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Geräte und endet mit deren vollständiger Rückgabe. Wird die Rückgabezeit überschritten, kann die area-sound GmbH zusätzliche Mietkosten berechnen. Die Rückgabe hat vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Sollten Mietgegenstände ungereinigt zurückgegeben werden, ist die area-sound GmbH berechtigt, angemessene Reinigungsgebühren zu erheben.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
-
die Geräte sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden
-
keine Veränderungen oder Reparaturen vorzunehmen
-
die Geräte vor Diebstahl, Witterung, Beschädigung und Verschmutzung zu schützen
-
nur qualifiziertes Personal einzusetzen
-
Schäden, Defekte oder Ausfälle unverzüglich zu melden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Verlust entstehen.
6. Haftung, Verlust und Beschädigung
Der Mieter haftet während der Mietdauer für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Untergang der Geräte – unabhängig vom Verschulden. Bei Totalschaden oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert berechnet. Bei reparablen Schäden werden die Reparaturkosten sowie ggf. Mietausfall berechnet.
7. Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände für die Dauer der Nutzung ausreichend zu versichern (z. B. Equipment-Versicherung, Veranstalterhaftpflicht). Auf Wunsch kann die area-sound GmbH eine Versicherung vermitteln oder separat anbieten.
8. Aufbau, Abbau und Betreuung
Sofern vereinbart, übernimmt die area-sound GmbH Aufbau, Abbau und technische Betreuung. Der Kunde stellt sicher:
-
freien Zugang zur Veranstaltungsfläche
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ausreichende Lade- und Rangiermöglichkeiten
-
rechtzeitige Bereitstellung von Strom, Bühnenflächen und Infrastruktur
-
Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften
9. Stromversorgung und Sicherheit
Der Kunde ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße, sichere und ausreichende Stromversorgung. Für Schäden durch fehlerhafte Stromversorgung (z. B. Überspannung) haftet der Kunde.
10. Open-Air-Veranstaltungen / Witterung
Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um Technik vor Regen, Wind, Feuchtigkeit, Hitze und Kälte zu schützen. Bei Gefahr für Personen oder Material ist die area-sound GmbH berechtigt, den Betrieb einzustellen oder Geräte abzubauen.
11. Stornierungen
Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Pauschalen:
Ab 30 Tage vor dem ersten Tag der Buchung – 20% der Gesamtsumme
Ab 7 Tage vor dem ersten Tag der Buchung – 50% der Gesamtsumme
Ab 2 Tage vor dem ersten Tag der Buchung – 100% der Gesamtsumme
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
12. Gewährleistung
Der Kunde hat die Geräte bei Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der area-sound GmbH Reparatur oder Austausch.
13. Haftungsbeschränkung der area-sound GmbH
Die area-sound GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
14. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten oder überlassenen Gegenstände bleiben Eigentum der area-sound GmbH.
15. Genehmigungen und behördliche Auflagen
Der Kunde ist verantwortlich für:
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Einholung aller erforderlichen Genehmigungen
-
Einhaltung von Lärmschutz- und Sicherheitsvorschriften
-
GEMA-Meldungen (falls relevant)
16. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
